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Satzung


Spiel- und Sportverein 1921 Reiste e.V.
Satzung

Inhaltsübersicht:

§ 1

Name und Sitz des Vereins
  1. Der Verein trägt den Namen Spiel- und Sportverein 1921 Reiste e.V.
  2. Der Verein ist unter diesem Namen im Vereinsregister-Nr. 50717 des Amtsgerichts Arnsberg eingetragen und hat seinen Sitz in 59889 Eslohe-Reiste.

§ 2

Zweck des Vereins
  1. Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports. Der Verein bietet seinen Mitgliedern die Ausübung von Sportarten an und organisiert dessen Durchführung. Das Vereinsleitbild, in dem Ziele, Werte, Normen, Führungsgrundsätze und das gesellschaftliche Miteinander formuliert sind, ist nicht Satzungsbestandteil.
  2. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
  3. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
  4. Zur Erreichung des Satzungszweckes kann der Verein selbst Mitglied in übergeordneten sowie sportartspezifischen Fachverbänden werden.

§ 3

Erwerb der Mitgliedschaft
  1. Mitglied kann jede natürliche Person werden.
  2. Zum Erwerb der Mitgliedschaft ist ein schriftlicher Antrag (Beitrittserklärung) erforderlich. Sie ist vom Beitretenden zu unterzeichnen. Bei minderjährigen Personen ist die Unterschrift der/des Erziehungsberechtigten erforderlich.
  3. Mit der Beitrittserklärung erkennt der Beitretende die Satzung an.
  4. Über die Aufnahme beschließt der geschäftsführende Vorstand mit einfacher Mehrheit. Wird die Mehrheit im geschäftsführenden Vorstand nicht erreicht, so ist der Aufnahmeantrag der nächsten Mitgliederversammlung vorzulegen. Die Mitglieder entscheiden in geheimer Abstimmung mit einfacher Mehrheit.
  5. Die Aufnahme ist grundsätzlich zu verweigern, wenn der Antragsteller bereits zuvor als Mitglied nach § 6 Nr. 3 aus dem Verein ausgeschlossen wurde.

§ 4

Rechte und Pflichten der Mitglieder
  1. Die Mitglieder haben das Recht, die Angebote des Vereins zu nutzen.
  2. Die Mitglieder sind zur Zahlung eines Mitgliedsbeitrages verpflichtet. Näheres regelt die Beitragsordnung, welche aber nicht Satzungsbestandteil ist.
  3. Jedes volljährige Mitglied hat Stimmrecht in der Mitgliederversammlung.

§ 5

Auszeichnungen
  1. Mitglieder, die dem Verein langjährig angehören oder sich im Verein besondere Verdienste erworben haben, werden geehrt.
  2. Näheres regelt die Ehrenordnung, welche aber nicht Satzungsbestandteil ist.

§ 6

Ausscheiden aus dem Verein
  1. Die Mitgliedschaft endet durch eigene Kündigung, Tod oder Ausschluss aus dem Verein.
  2. Jedes freiwillige Ausscheiden aus dem Verein bedarf einer an den geschäftsführenden Vorstand gerichteten schriftlichen Kündigung. Die Mitgliedschaft endet dann zum Quartalsende.
  3. Der Ausschluss eines Mitgliedes erfolgt aus wichtigem Grund auf Beschluss des geschäftsführenden Vorstandes. Der Ausgeschlossene kann innerhalb von 14 Tagen nach Eingang des Ausschließungsbeschlusses durch einen an den geschäftsführenden Vorstand gerichteten eingeschriebenen Brief Berufung einlegen. Die Entscheidung über den Ausschluss trifft dann die nächste ordentliche bzw. außerordentliche Mitgliederversammlung. Die Mitglieder entscheiden in geheimer Abstimmung mit einfacher Mehrheit.

§ 7

Organe des Vereins
  1. Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der geschäftsführende Vorstand.

§ 8

Mitgliederversammlung
  1. Die Einladung zur Mitgliederversammlung erfolgt unter Angabe der Tagesordnung durch einen entsprechenden Aushang am Sportheim und durch Bekanntgabe in der lokalen Presse. Die Einladung durch Aushang muss mindestens 8 Tage vor dem Termin der Mitgliederversammlung erfolgen.
  2. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der stimmberechtigten Mitglieder beschlussfähig.
  3. Die jährliche ordentliche Mitgliederversammlung hat unter anderem folgende Aufgaben:
    1. Entgegennahme des Geschäftsberichtes und des Kassenberichtes
    2. Abstimmung über die Entlastung des Vorstandes
    3. Wahl der Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes
    4. Wahl von zwei Kassenprüfern
    5. Beschlüsse über das Vereinsleitbild sowie über die Beitrags-, Ehren- und Geschäftsordnung
    6. Entscheidungen über Änderungen der Satzung
    7. Entscheidung über die Auflösung des Vereins
  4. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann vom geschäftsführenden Vorstand aus wichtigem Grund einberufen werden. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung muss ohne Verzug einberufen werden, wenn 1/5 der stimmberechtigten Mitglieder dies in einer von ihnen unterschriebenen Eingabe unter Anführung des Zweckes und der Gründe verlangen.
  5. Beschlüsse, ausgenommen Änderungen der Satzung und die Auflösung des Vereins, können mit einfacher Mehrheit gefasst werden. Die Abstimmung erfolgt offen durch Handhebung. Alternativ kann die Abstimmung als geheim durchgeführt werden, wenn dies von einem stimmberechtigten Mitglied beantragt wird.
  6. Das Ergebnisprotokoll jeder Mitgliederversammlung ist vom geschäftsführenden Vorstand und vom Protokollführer zu unterzeichnen und in der nächsten Mitgliederversammlung zu verlesen.

§ 9

Geschäftsführender Vorstand
  1. Der geschäftsführende Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten und zweiten Vorsitzenden, dem Geschäftsführer, dem Kassierer sowie dem Mitarbeiter-Manager. Vertreten wird der Verein durch den ersten oder zweiten Vorsitzenden zusammen mit einem weiteren Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes.
  2. Die Amtsdauer der Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes beträgt höchstens zwei Jahre, Wiederwahl ist zulässig. Um eine funktionsfähige Vereinsführung zu gewährleisten, soll die Neuwahl des ersten Vorsitzenden und des Kassierers bei geraden Jahreszahlen und die des zweiten Vorsitzenden sowie des Geschäftsführers bei ungeraden Jahreszahlen stattfinden.
  3. Die Geschäftsführung des Vereins und die Umsetzung der auf der Mitgliederversammlung gefassten Beschlüsse obliegt dem geschäftsführenden Vorstand. Er kann dies im Rahmen der Geschäftsordnung delegieren, welche aber nicht Satzungsbestandteil ist.
  4. Die Vorstandstätigkeit wird grundsätzlich ehrenamtlich und unentgeltlich ausgeübt. Der geschäftsführende Vorstand kann aber bei Bedarf eine Vergütung nach Maßgabe einer Aufwandsentschädigung im Sinne des § 3 Nr. 26a EStG beschließen.
  5. Der Verein übernimmt die Haftung für alle schuldhaften Pflichtverletzungen, die im Zusammenhang mit der Ausübung der Vereinstätigkeit stehen. Der Verein stellt die Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes von der persönlichen Haftung gegenüber Verein, Mitgliedern und Dritten frei, soweit sie nicht vorsätzlich gehandelt haben.

§ 10

Jugend des Vereins
  1. Die Jugend des Vereins führt und verwaltet sich im Rahmen der Jugendordnung des Vereins selbstständig. Sie entscheidet über die Verwendung der ihr zufließenden Mittel.
  2. Die Jugendordnung, welche nicht Satzungsbestandteil ist, wird von der Jugendmitgliederversammlung beschlossen.

§ 11

Änderung der Satzung
  1. Änderungen der Vereinssatzung können nur mit einer Mehrheit von 2/3 der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden.

§ 12

Auflösung des Vereins
  1. Der Verein wird aufgelöst, wenn ¾ der stimmberechtigten Mitglieder dies in einer außerordentlichen Mitgliederversammlung beschließen.
  2. Mit der Auflösung des Vereins oder dem Wegfall steuerbegünstigter Zwecke ist das Vereinsvermögen einem gemeinnützigen Verein zu übergeben, der es zwecks Förderung des Sports für eine Neugründung eines Sportvereins zu verwenden hat.
  3. Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vereinsvermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes ausgeführt werden.

§ 13

Schlussbestimmungen

Diese Satzung ist durch die Mitgliederversammlung am 19.03.2022 beschlossen worden und tritt mit der Eintragung ins Vereinsregister in Kraft.

Andreas Müller (1. Vorsitzender)
Dirk Zacharias (2. Vorsitzender)
Anna Schulte (Geschäftsführerin)
Christian Middel (Kassierer)
David Feldmann (Mitarbeitermanager)

Stand: März 2022
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SuS 1921 Reiste e.V.