Die Beitragsordnung regelt die näheren Bestimmungen zur Pflicht der Mitglieder, gem. der
Satzung einen Mitgliedsbeitrag zu zahlen.
Mitgliedsbeitrag für passive Mitglieder
Der Jahresbeitrag eines passiven Mitglieds bis einschließlich dem 18. Lebensjahr beträgt
30 Euro.
Der Jahresbeitrag eines passiven Mitglieds ab dem 19. Lebensjahr beträgt 42 Euro.
Passive Mitglieder haben ab Rentenbeginn, spätestens aber ab dem vollendeten 65.
Lebensjahr das Recht, einen geringeren Jahresbeitrag zu zahlen oder sich beitragsfrei
stellen zu lassen. Ein formloser Antrag an ein Vorstandsmitglied reicht hierzu aus.
Mitgliedsbeitrag für aktive Mitglieder
Der Jahresbeitrag eines aktiven Mitglieds beträgt in der Abteilung Fussball
50 Euro bis einschließlich dem 10. Lebensjahr,
70 Euro von 11. – bis zum vollendeten 18. Lebensjahr,
120 Euro ab dem 19. Lebensjahr.
Der Jahresbeitrag eines aktiven Mitglieds beträgt in der Abteilung Freizeitsport
52 Euro bis zum vollendeten 18. Lebensjahr,
104 Euro ab dem 19. Lebensjahr.
Der Jahresbeitrag eines aktiven Mitgliedes beträgt in der Abteilung Volleyball
48 Euro bis bis zum vollendeten 18. Lebensjahr,
96 Euro ab dem 19. Lebensjahr.
Hobbygruppen in den einzelnen Abteilungen, d.h. Nutzung der sportlichen Anlagen, aber
keine Kosten Trainer/Übungsleiter, zahlen einen Jahresbeitrag von 64 Euro. Werden weder
Sportanlagen benutzt noch fallen Kosten für Trainer/Übungsleiter an, verbleibt es beim
passiven Beitrag.
Der Jahresbeitrag ist in 4 gleichbleibenden Teilbeträgen in der Mitte des betreffenden
Quartals zu entrichten.
Ein Familienrabatt in Höhe von 25 % der gezahlten Beiträge eines Kalenderjahres wird zum
Ende eines Kalenderjahres an diejenigen Familien gewährt, bei denen 4 oder mehr
Familienangehörige Mitglied im Verein sind. Jugendliche Familienangehörige werden hierbei
bis zum vollendeten 18. Lebensjahr berücksichtigt.
Die Beitragsordnung tritt mit Zustimmung der Mitgliederversammlung vom 17.03.2018 in Kraft.